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Wie werde ich Mitglied der Genossenschaft?


Eine Mitgliedschaft ist erst möglich, wenn eine Wohnung zur Anmietung angeboten werden kann. Aufgrund der stetig steigenden Nachfragen und dem vergleichsweise geringen Angebot an freien Wohnungen führt unsere Verwaltung keine Interessentenlisten.  Um Mitglied der Genossenschaft zu werden, bedarf es einer unbedingten Beitrittserklärung sowie dem Erwerb von mindestens zwei

Pflichtanteilen. Hierbei entspricht 1 Anteil = 155,- €. Bei Überlassung einer Wohnung sind weitere Geschäftsanteile zu erwerben, die abhängig von der Wohnungsgröße unterschiedlich hoch ausfallen. Außerdem wird ein Eintrittsgeld in Höhe von 100,- € erhoben. Dieses wird bei Kündigung der Mitgliedschaft nicht ausgezahlt.

Geschäftsanteile

1-Z-Whg. 4 Anteile + 2 Pflichtanteile
= 930,00 € + 100,00 € Eintrittsgeld
= 1.030,00 €
2-Z-Whg. 8 Anteile + 2 Pflichtanteile
= 1.550,00 € + 100,00 € Eintrittsgeld
= 1.650,00 €
3-Z-Whg. 11 Anteile + 2 Pflichtanteile
= 2.015,00 € + 100,00 € Eintrittsgeld
= 2.115,00 €
4-Z-Whg. 14 Anteile + 2 Pflichtanteile
= 2.480,00 € + 100,00 € Eintrittsgeld
= 2.580,00 €

Was geschieht mit den Anteilen?

Wann endet die Mitgliedschaft?


Die Anteile bilden das Geschäftsguthaben des Mitglieds. Nach Beendigung der Mitgliedschaft wird das Geschäftsguthaben binnen sechs Monate nach dem Ende des Geschäftsjahres, zu dem das Ausscheiden erfolgt, ausgezahlt.



Die Mitgliedschaft endet durch Kündigung, Tod, Übertragung des Geschäftsguthabens, Auflösung oder Löschung einer juristischen Person bzw. Personengesellschaft oder durch Ausschluss des Mitgliedes.

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Wie werde ich 
Mitglied der Genossenschaft?

Eine Mitgliedschaft ist erst möglich, wenn eine Wohnung zur Anmietung angeboten werden kann. Aufgrund der stetig steigenden Nachfragen und dem vergleichsweise geringen Angebot an freien Wohnungen führt unsere Verwaltung keine Interessentenlisten.  

Um Mitglied der Genossenschaft zu werden, bedarf es einer unbedingten Beitrittserklärung sowie dem Erwerb von mindestens zwei Pflichtanteilen. Hierbei entspricht 1 Anteil = 155,- €. Bei Überlassung einer Wohnung sind weitere Geschäftsanteile zu erwerben, die abhängig von der Wohnungsgröße unterschiedlich hoch ausfallen. Außerdem wird ein Eintrittsgeld in Höhe von 100,- € erhoben. Dieses wird bei Kündigung der Mitgliedschaft nicht ausgezahlt.

Geschäftsanteile

1-Z-Whg. 4 Anteile + 2 Pflichtanteile
= 930,00 € + 100,00 € Eintrittsgeld
= 1.030,00 €

2-Z-Whg. 8 Anteile + 2 Pflichtanteile
= 1.550,00 € + 100,00 € Eintrittsgeld
= 1.650,00 €

3-Z-Whg. 11 Anteile + 2 Pflichtanteile
= 2.015,00 € + 100,00 € Eintrittsgeld
= 2.115,00 €

4-Z-Whg. 14 Anteile + 2 Pflichtanteile
= 2.480,00 € + 100,00 € Eintrittsgeld
= 2.580,00 €

Was geschieht mit den Anteilen?

Die Anteile bilden das Geschäftsguthaben des Mitglieds. Nach Beendigung der Mitgliedschaft wird das Geschäfts-guthaben binnen sechs Monate nach dem Ende des Geschäftsjahres, zu dem das Ausscheiden erfolgt, ausgezahlt.

Wann endet die Mitgliedschaft?

Die Mitgliedschaft endet durch Kündigung, Tod, Übertragung des Geschäftsguthabens, Auflösung oder Löschung einer juristischen Person bzw. Personengesellschaft oder durch Ausschluss des Mitgliedes.

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