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Alle Festlegungen zu den Organen, deren Aufgaben, Rechte und Pflichten sind in der Satzung der Genossenschaft verankert. Die Satzung können Sie hier nachlesen: SATZUNG.

Die Vertreterversammlung

Die Mitglieder der Genossenschaft wählen alle 5 Jahre die Vertreter per Briefwahl.

Der Aufsichtsrat

Die Vertreter wählen in der Vertreterversammlung die Mitglieder des Aufsichtsrates für 3 Jahre.
Aufsichtsratsvorsitzender
Harry Reimann
stellv. Aufsichtsratsvorsitzende
Helga Schöffel
Schriftführer
Siegfried Lehmann
Finanzausschuss
Wiebke Aschenbach, Jürgen Lindner
Bauausschuss
Bernd-Rüdiger Neuschild, Helga Schöffel
Ausschuss Genossenschaftliches Leben
Götz Faude, Siegfried Lehmann
Ausschuss Personal
Harry Reimann, Jürgen Lindner, Götz Faude
Aufsichtsratsvorsitzender
Harry Reimann
stellv. Aufsichtsratsvorsitzende
Helga Schöffel
Schriftführer
Siegfried Lehmann
Finanzausschuss
Wiebke Aschenbach, Jürgen Lindner
Bauausschuss
Bernd-Rüdiger Neuschild, Helga Schöffel
Ausschuss Genossenschaftliches Leben
Götz Faude, Siegfried Lehmann
Ausschuss Personal
Harry Reimann, Jürgen Lindner, Götz Faude

Der Vorstand

Der Vorstand wird vom Aufsichtsrat für bis zu 5 Jahre bestellt.
Technischer Vorstand
Ines Zessin
Kaufmännischer Vorstand
Daniel Schuster
Vorstand
Ines Zessin
Vorstand
Daniel Schuster

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